Inklusion in Österreichsschulen ?!
Über die Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im österreichischen Schulsystem, rechtliche Rahmenbedingungen und Aktionspläne zur Verbesserung der aktuellen Lage
Vor rund 40 Jahren war ein Viertel aller Kinder mit schweren Behinderungen in Österreich von der schulischen Bildung ausgeschlossen. Die Vision einer inklusiven Schule lag noch in weiter Ferne. Kinder mit schweren Behinderungen sind Kinder mit ausgeprägten Lernschwierigkeiten und einem hohen Unterstützungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Kommunikation. Zu den Kindern mit schweren Behinderungen zählen zudem Kinder mit schweren sensorischen Behinderungen und starken Verhaltensauffälligkeiten.
Mittlerweile ist kein Kind von der gesetzlichen Schulpflicht ausgenommen. Der Paragraph 7 des steiermärkischen Behindertengesetzes legt fest, dass jedes Kind mit Behinderungen ein Recht darauf hat, am steirischen Bildungssystem teilzunehmen und behinderungsbedingte Mehrkosten gewährt werden müssen um den Bildungserfolg zu ermöglichen (https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000434&Artikel=&Paragraf=7&Anlage=&Uebergangsrecht=). Bis heute liegen in Österreich jedoch keine genauen Daten zu Kindern mit schweren Behinderungen im Schulkontext vor.
Es mangelt generell im gesamten europäischen Raum an Daten zu Menschen mit Behinderungen. Die Daten zu den Lebenssituationen und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen sind jedoch für die Erstellung von politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation notwendig
(https://www.behindertenrat.at/2018/11/einladung-zur-teilnahme-im-rahmen-des-edf-board-meetings-europaeische-statistiken-ueber-das-leben-von-menschen-mit-behinderungen/).
Bis in die 1980er Jahre wurden die meisten Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen bzw. Förderschulen unterrichtet. Proteste von Eltern gegen Sonderschulen führten im Schuljahr 1984 schließlich zu einem ersten Schulversuch im burgenländischen Oberwart, bei dem Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in der Volksschule Oberwart unterrichtet wurden.
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2021
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2021 (NAP) verfolgt den Anspruch, dass Sonderschulen bis Ende der Aktionsphase schrittweise abgeschafft werden und alle Kinder inklusive Schulen besuchen. Im Schuljahr 2018 gab es beispielsweise noch 18 Sonderschulen oder Förderschulen in der Steiermark. Der Nationale Aktionsplan Behinderung ist eine Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Regelschulen mehr personelle Fachkräfte und finanzielle Ressourcen erhalten. Außerdem müssen alle Schulen bis dahin barrierefrei zugänglich sein, was momentan nicht der Fall ist.
Erforderliche Veränderungen bezüglich personeller und finanzieller Ressourcen laut NAP 2012-2020
Alle Lehrer*innen sollten in inklusiver Pädagogik ausgebildet werden, genügend Unterstützung erhalten und laufend Fortbildungen besuchen. Lehrkräfte müssen in der Lage sein, in leichter Sprache zu unterrichten.
Für die Ausbildung von gebärdensprachkompetenten Pädagog*innen müssen spezielle Lehrpläne an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten angeboten werden. Dolmetscher*innen können unterstützend im zweisprachigen Unterricht eingesetzt werden.
Die Erhaltung von zwei unterschiedlichen Schulsystemen kostet dem Staat sehr viel Geld. Es wäre sinnvoll, die Ressourcen der Sonderschulen in die Regelschulen zu transferieren. Sonderschulen bzw. Förderschulen können zu Beratungszentren für Pädagog*Innen (LBZ – Beratungszentrum für PädagogInnen: https://www.lbz-stmk.at/Kontakt/) oder inklusiven Schulen umfunktioniert werden. Ressourcen müssen innerhalb von Schulen effizient und bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Das in den 1990er Jahren eingeführte Elternwahlrecht, welches Eltern die Möglichkeit gibt, zwischen Sonderschulen und Regelschulen zu wählen, widerspricht der UN-BRK. Die UN-BRK wurde im Jahr 2008 von Österreich ratifiziert und garantiert jedem Kind mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung (Artikel 24 der UN-BRK: https://www.lwl.org/lja-download/datei-download-schulen/UN_Konvention_fuer_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen_Inklusion/Inklusive_Beschulung/Tagungsdoku/1288330256_0/UN-Konvention_Artikel_24.pdf).
In Bezug auf Finanzen und personeller Ausstattung für Schulen gibt es momentan mehrere Entscheidungsebenen innerhalb vom Bund, dem Land und der Gemeinden. Die Zuständigkeiten für die einzelne Bereiche müssen klar definiert und übersichtlich sein. Zudem bedarf es einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Bereichen. Der NAP hält jedoch fest, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten die Umsetzung von schulischer Inklusion erschweren.
Individuelle Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien
Die Schule muss als ein Ort verstanden werden, der sich den individuellen Bedürfnissen der Kinder anpasst und nicht umgekehrt. Lehrpläne sind flexibler zu betrachten und von den Lehrer*innen je nach Leistungsfähigkeit oder Bedürfnis eines Kindes zu formulieren.
In jeder Schule müssen Unterrichts-Materialien für Kinder mit Hörbehinderungen, Sehbehinderungen oder Lernschwierigkeiten zur Verfügung stehen. Kinder mit Sehbehinderungen sollten die Möglichkeit haben, in Braille unterrichtet zu werden. Für Kinder mit Lernschwierigkeiten sollten Texte in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Das in Graz ansässige Sozialunternehmen atempo bietet Übersetzungen von gedruckten und digitalen Texten in leicht verständlicher Sprache an. Die Texte werden mit dem capito Gütesiegel für Leicht Lesen ausgezeichnet. Sie werden von Vertreter*innen der Zielgruppe auf verständliche Sprache überprüft. Die capito Gütesiegel gibt es für die Sprachstufen A1, A2 und B1 (https://www.capito.eu/).
In Österreich stehen keine Unterrichtsmaterialien in Österreichischer Gebärdensprache für Kinder mit Hörbehinderungen zur Verfügung.
Inklusive Modellregionen in der Steiermark, in Kärnten und in Tirol
In Österreich kam es, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2021, zur Etablierung von inklusiven Modellregion in der Steiermark, in Kärnten und in Tirol. Ein gemeinsames Konzept für die Regionen in der Steiermark, in Kärnten und in Tirol wurde vom Bundesministerium für Bildung und Frauen im Jahr 2015 vorgelegt. Das Ziel der Modellregionen ist die stückweite Implementierung von Inklusion auf schulischer Ebene. Die Strategien zur Umsetzung von Inklusion sollen auf weitere Regionen in Österreich ausgeweitet werden.
Der Index für Inklusion
Das Konzept für die Modellregionen hält fest, dass Schulen sich bei der Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssteigerung am Index für Inklusion (ins Deutsche übersetzter Index für Inklusion: https://www.eenet.org.uk/resources/docs/Index%20German.pdf) zu orientieren haben. Der Index für Inklusion ist ein Leitfaden bzw. eine Fragebogenerhebung zur Etablierung von inklusiven Kulturen/Werten, inklusiven Strukturen sowie inklusiven Praktiken in Schulen. Der Index für Inklusion wurde 2003 von Tony Booth und Mel Ainscow entwickelt. Mit dem Index lassen sich Barrieren und Potenziale innerhalb von Bildungseinrichtungen erkennen und positive Veränderungen einleiten.
Pädagogische Beratungszentren und Bildungsdirektionen
Weitere Forderungen des NAP 2012-2020 sind, dass Pädagogische Beratungszentren etabliert und die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik neuorganisiert werden. Die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik verwalteten bis ins Jahr 2018 die sonderpädagogischen Fördermaßnahmen in allen Bundesländern. Seit 2018 sind die einzelnen Bildungsdirektionen, welche es in jedem Bundesland gibt, für diese Aufgabe zuständig.
Die Leiter*innen der Bildungsdirektionen sind Bundesbedienstete und werden nach gesetzlich definierten Kriterien bestellt. Seit 2018 wird die Steiermärkische Bildungsdirektion von Frau Elisabeth Meixner geleitet.
In den Bildungsdirektionen wurde der Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) geschaffen. Er ist dafür zuständig, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) geeignete Unterstützung bzw. zusätzliches Lehrkräfte erhalten. Die Mitarbeitenden bieten zudem Beratung bei der Wahl des geeigneten Schulplatzes für Erziehungsberechtigte an (https://www.lsr-stmk.gv.at/service/sekretariat#).
Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF)
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Kinder, die aufgrund einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen dem Unterricht in der Volksschule, Neuen Mittelschule oder Polytechnischen Schule laut dem Bundesministerium nicht ohne sonderpädagogische Förderung zu folgen vermögen (Bundesministerium – Bildung, Wissenschaft und Forschung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp.html). Die Schulen, welche von Kindern mit SPF besucht werden, erhalten zusätzliche Ressourcen. Den Antrag auf einen SPF stellen Erziehungsberechtigte, die Schulleitung oder ein Amt. Die Bildungsdirektionen entscheiden über die Vergabe von Sonderpädagogischen Förderbedarfen.
Im Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich des Österreichischen Behindertenrates wird die SPF-Vergabe kritisch betrachtet. Sie ist stark defizitorientiert und orientiert sich somit an einem medizinischen Modell von Behinderungen. Das medizinische Modell von Behinderung orientiert sich an körperlichen Komponenten bzw. vermeintlichen körperlichen Mängeln, welche mithilfe von medizinischen Interventionen „geheilt“ oder „verbessert“ werden sollen. Die individuelle Behinderung steht bei diesem Modell im Fokus. Es wird zum Teil auch als individuelles Modell von Behinderung bezeichnet. Im Gegensatz dazu, werden im sozialen Modell von Behinderung soziale Barrieren innerhalb der Gesellschaft als Behinderungen verstanden. Laut diesem Modell muss sich die Gesellschaft, und nicht das Individuum ändern, um gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Das soziale Modell versteht Behinderungen als Phänomen, welches es nach den durchgeführten gesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr gäbe.
Der Bericht hält fest, dass Kinder mit SPF die Sekundarstufe II nicht besuchen dürfen. Allgemeinbildende Höhere Schulen haben bis heute nicht den gesetzlichen Auftrag zur Umsetzung von inklusiver Bildung erhalten.
Schulassistent*innen
Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen sind Schulassistent*innen. Für Schulassistent*innen gibt es in Österreich keine einheitliche Berufsbezeichnung und sie stellen keine eigenständige Profession dar. Schulassistent*innen erhalten einen geringen Lohn und arbeiten in unsicheren und prekären Arbeitsverhältnissen. Um dieses Problem zu lösen, bedarf es einer verbindlichen und einheitlichen Ausbildung.
Oberösterreich nimmt in Österreich hierbei eine Vorreiterrolle ein, dort hat die Schulassistenz eine lange Tradition. Sie ist gesetzlich geregelt und es gibt eine verbindliche Tätigkeitsbeschreibung bzw. ein Handbuch. Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich bietet den vier Semester dauernden Qualifikationslehrgang „Assistenz für Kinder & Jugendliche mit Beeinträchtigung in Kinderbetreuungseinrichtungen und in Schulen“ an. Voraussetzungen sind dafür nicht nötig. Die Absolvent*Innen bezeichnet man als „Assistenz von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag und in der pädagogischen Arbeit“. Die Ausbildung ist jedoch nicht verpflichtend. Die Absolvent*innen erhalten kein generelles spezifisches Fachwissen und werden nur in einzelnen Aspekten professionellen Handelns ausgebildet.
Schulassistent*innen sind in Österreich nicht für das Unterrichten, sondern für die Unterstützung der Kinder beim Lernen (z.B. Ein- und Ausräumen des Schulrucksacks, Hilfe bei der Mausführung, Unterstützung bei schulischen Anforderungen) und die Basisversorgung (Toilettengang, Essen, Waschen) zuständig.
Der Antrag auf eine Schulassistentin oder einen Schulassistenten erfolgt beim Behindertenreferat der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Das Antragsverfahren ist jedoch stark defizitorientiert. Das Recht auf Schulassistenz ist im Steiermärkischen Behindertengesetz festgelegt. Die Kosten für Schulassistent*innen werden zwischen dem Land und dem Sozialhilfeverband aufgeteilt.
Kritik am Schulsystem und Ausblick
Um Inklusion auf der Bildungsebene und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, müssen Sonderschulen in inklusive Schulen transformiert werden. Das Spezialwissen, die zusätzlichen Lehrkräfte sowie die finanziellen Ressourcen der Sonderschulen müssen in das neue, inklusive Schulsetting eingegliedert werden.
Die SPF-Vergabe ist kritisch zu betrachten, da das Verfahren sehr defizitorientiert ist, und Kinder dadurch stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Die Vergabe wäre durch individuelle Unterrichtsmaterialien und Lehrpläne sowie weitere unterstützende Maßnahmen hinfällig. Außerdem müssen Unterrichtsmaterialien in Österreichischer Gebärdensprache, Braille und leichter Sprache an jeder Schule vorhanden sein. Um über den Bedarf von diesen Unterrichtsmaterialien Bescheid zu wissen, müssen Daten über Schüler*innen mit Behinderungen erhoben werden. Für den inklusiven Unterricht benötigen Schulen die Unterstützung von Gebärdensprachdolmetscher*innen oder gebärdensprachkompetentem Fachpersonal.
Um das Ansehen, das Gehalt und die Professionalität von Schulassistent*innen zu steigern und prekären Arbeitsverhältnissen vorzubeugen, muss eine einheitliche sowie verpflichtende Ausbildung angeboten werden. In der Schriftenreihe Inklusion Konkret – Assistenz und Bildung des Bundeszentrums inklusive Bildung & Sonderpädagogik (BZIB) wird darauf hingewiesen, dass Schulassistent*Innen dazu führen können, dass Kinder mit Behinderungen weniger soziale Kontakte aufbauen. Es kann zu Kontrolle vonseiten der Schulassistent*innen und zu Neid vonseiten anderer Kinder kommen. Schulassistent*innen können jedoch sowohl einen negativen als auch einen positiven Einfluss auf die Leistungen und das Wohlbefinden eines Kindes haben. Leider gibt es kaum repräsentative Daten hinsichtlich des Nutzens von Schulassistent*innen bzw. den Auswirkungen dieser auf die Leistungen von Schüler*innen. Als Alternative könnten Lehrer*innen umfassender in inklusiver Pädagogik ausgebildet werden. Außerdem wäre eine Unterstützung von externem Fachpersonal wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen erforderlich.
Auch Julie Melzer schreibt im R&E-SOURCE Online Journal for Research and Education im Artikel „Schulassistenz – Motor oder Bremsklotz für eine inklusive Schulentwicklung“, dass Schulassistent*innen kritisch zu betrachten sind. Sie können Beziehungen zu gleichaltrigen Peers verhindern, da keine intimen Gespräche oder Regelbrüche möglich sind. Das fehlende soziale System kann sich negativ auf den schulischen Erfolg auswirken. Außerdem stehen Schulassistent*innen nicht für eine gelungene Umsetzung von inklusiver Bildung. Denn in diesem Fall erfolgt keine Anpassung der Schule an die unterschiedlichen Schüler*innen, sondern eine unterstützte Anpassung der Schüler*innen mit Behinderungen an die Schule.
Für ein Voranschreiten der schulischen Inklusion müssen die unterschiedlichen Aufgabenbereiche bezüglich der Schulorganisation auf Bundes- sowie Landesebene klar definiert sein. Um qualitätsvolle inklusive Beschulung auf Bundesebene zu gewährleisten, bedarf es laut der Empfehlung des Rechnungshofes an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einem übergreifenden Bildungskonzept. Dafür könnten die Sichtweisen von Eltern, Lehrer*innen, Kindern mit und ohne Behinderungen, Bildungsdirektionen sowie Schulassistent*innen einbezogen werden.
Quellenverzeichnis
Vor- und Nachteile der Dienstleistung „Schulassistenz“ aus der Sicht von steirischen Schulassistent/-innen, Masterarbeit Katharina Hafner
Inklusion und Exklusion von Schülerinnen und Schülern mit schwerer Behinderung, behinderte menschen - Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten Nr. 4/5/2017
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020
Die Implementation Inklusiver Modellregionen in Österreich - Fallstudien zu den Prozessen und Strategien in Kärnten, der Steiermark und Tirol, Bundesinstitut BIFIE Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens
Inklusion in der Schule – Eltern in der Steiermark zwischen Inklusion, Schule und Alltagsherausforderungen, Dissertation Martina Kalcher
Inklusiver Unterreicht: Was leistet Österreichs Schulsystem?, Bericht des Rechnungshofes Reihe BUND 2019/4
Inklusion Konkret – Assistenz und Bildung des Bundeszentrums inklusive Bildung & Sonderpädagogik (BZIB)
Schulassistenz – Motor oder Bremsklotz für eine inklusive Schulentwicklung, R&E-SOURCE Online Journal for Research and Education
Inklusion: Niemanden zurücklassen!, behinderte menschen - Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten Nr. 4/5/2017
Tobias Buchner zu Inklusion in der Schule, Radiobeitrag barrierefrei aufgerollt
https://www.eenet.org.uk/resources/docs/Index%20German.pdf (Index für Inklusion)
https://www.lsr-stmk.gv.at/organisation/bildungsdirektorin
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwjzmsSRjfTlAhVmwqYKHbbcA2gQFjABegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Ftransparenzportal.gv.at%2Ftdb%2Ftp%2Fleistung%2F1023084%2F1870814.pdf&usg=AOvVaw3NfL7D06E4GeMTGulECH9Y (Leistungsbeschreibung der Schulassistenz)
https://www.bvz.at/oberwart/jubilaeum-in-oberwart-schulversuch-als-grosser-schritt-top-5104382#
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp.html (Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung)
http://othes.univie.ac.at/32504/1/2014-04-10_0304164.pdf (Soziales versus Medizinisches Modell von Behinderungen)
https://www.bizeps.or.at/elternwahlrecht-ist-kein-weg-zu-einem-inklusiven-schulsystem/ (Elternwahlrecht)
https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2018/07/2018-07-17-ZGB-Deutsch.pdf